Die Formel der Artikel 84 und 85
Artikel 84 verlangt eine Abfindung von einem halben Monatsgehalt pro Jahr für die ersten fünf Jahre und einem vollen Monatsgehalt pro Jahr danach, berechnet auf dem letzten Lohn, Teiljahre anteilig. Beispiel: 7 Jahre zu SAR 10.000, vom Arbeitgeber beendet → (5 × 5.000) + (2 × 10.000) = SAR 45.000.
Bei Eigenkündigung gelten die Drittel aus Artikel 85: nichts vor 2 Jahren; ein Drittel von 2 bis 5 Jahren; zwei Drittel von 5 bis 10; alles ab 10 Jahren. Kündigung nach 7 Jahren → 2/3 von 45.000 = SAR 30.000.
Welcher Lohn zählt und wann alles gezahlt wird
Gerechnet wird mit dem letzten tatsächlichen Lohn einschließlich fester, regelmäßig gezahlter Bestandteile (Grundlohn plus feste Zulagen) — eine breitere Basis als in den VAE. Provisionslohn wird gemäß Artikel 86 gemittelt.
Die volle Abfindung gibt es bei Kündigung durch den Arbeitgeber oder Vertragsablauf sowie in den Fällen des Artikels 87 (höhere Gewalt; Arbeitnehmerin, die binnen 6 Monaten nach der Heirat oder 3 Monaten nach der Geburt kündigt). Der Anspruch entfällt bei Eigenkündigung vor 2 Jahren oder Entlassung aus einem der schweren Gründe des Artikels 80.